DIENSTLEISTUNGEN

MALPRAXIS FÜR ÄRZTE, BUCHHALTER, RECHTSANWÄLTE UND ANDERE SELBSTÄNDIGE PERSONEN:

 

Rechtsanwaltsdienstleistungen – Rechtshilfe in Malpraxis-Fällen  im Bereich Medizin:

  • Rechtshilfe betreffend die Beachtung der ärztlich-deontologischen Normen – die Verpflichtung des Arztes besteht in dem Schutzen der physischen und psychischen Gesundheit des Menschen, in der Linderung seiner Schmerzen, in dem Beachten des Lebens und der Würde des Menschen, ohne Alters-, Geschlechts-, Rassen-, Staatsangehörigkeits-, Religions-, Staatsangehörigkeit-, Sozialbedingungs- und politische Ideologieunterschiede und andere solche Unterschiede zu machen;
  • Zuziehung der Zivilverantwortung für Malpraxis im Falel der Berufsfehler während der ärztlichen Tätigkeit:

ü     das Nichtkennen der medizinischen Geschichte des Patienten,

ü     fehlerhafte Untersuchung,

ü     fehlerhafte Ausdeutung der Krankheitszeichen,

ü     Nicht-Ausführung mancher Testen,

ü     Nichtschicken des Patienten für eine Fachuntersuchung

ü     Nicht-Änderung der Diagnose, obwohl sie keine Ergebnisse gehabt hat.

ü     Nachlässigkeit

ü     ungenügende ärztliche Kenntnisse

  • Zuziehung der Strafverantwortung, falls der Arzt durch ungesetzliche Taten Strafrechtsverordnungen übertreten hat, und falls die Tat die Bedingungen einer Gesetzübertretung erfüllt;
  • Zuziehung der Zivilverantwortung gegen dem Krankenhaus für die Beeinträchtigung der Patientengesundheit infolge der ausgeführten Dienstleistungen wegen der heimlichen Mangel an ärztlichen Ausrüstungen, Arzneimitteln und ärztlichen Materialien;

 

Rechtsanwaltsdienstleistungen – Rechtshilfe in Malpraxis-Fällen im Bereich Buchhaltung:

  • Rechtshilfe zur Beachtung der Berufsethikverordnungen seitens der Buchhalter und der Buchhaltungsexperten;
  • Zuziehung der Disziplinar- ,Verwaltungs-, Zivil- und Strafverantwortung gegen Buchhalter im Malpraxis-Fällen.
  • Beratung zur beruflichen Verantwortung der „ Amateur-Buchhalter” gegenüber den sachverständigen Buchhaltern:

ü     Verantwortungsmangel der Buchhalter, welche Schwarzarbeit ausüben, ohne einen Dienstleistungsvertrag mit dem Kunden zu unterschreiben;

ü     Disziplinär-, Verwaltungs-, Zivil- und Strafverantwortung der Buchhaltungsexperte laut den beruflichen Pflichtversicherungsbedingungen durchgesetzt von CECCAR .